Magistrat beschließt Maßnahmen aufgrund der Überschreitung der Inzidenzrate
Mittwoch, 17. März 2021
- Ausübung von Sport ist generell nur als Individualsport und nur allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt (Ausnahme: Gruppensport für Kinder).
- Die Möglichkeit Sport mit Gruppen von bis zu 20 Kindern in einem Alter bis zu 14 Jahren und mit höchstens zwei Trainerinnen und Trainern im Freien auszuüben, bleibt weiterhin bestehen. Allerdings ist die Benutzung der Dusch- und Umkleidekabinen verboten.
DFB-Empfehlungen. Auszug Stand 12.03.2021:
Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,5 Meter) in allen Bereichen außerhalb des Spielfelds (Zonen 2 und 3).
- Das Tragen von Mund-Nasen-Schutz (i.d.R. FFP2- oder OP-Masken-Standard) ist überall dort notwendig, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
- In Trainings- und Spielpausen ist der Mindestabstand auch auf dem Spielfeld (Zone 1) einzuhalten.
- Körperliche Begrüßungsrituale (z. B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen.
- Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch).
- Empfehlung zum Waschen der Hände mit Wasser und Seife (mindestens 30 Sekunden) und/oder Desinfizieren der Hände.
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