Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,

Hier findet ihr die Fotos.

Viel Spaß beim Anschauen.

Grüße Wolfgang

Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde ,

in diesem Jahr finden die Sportabzeichen-Abnahmen auch wieder auf der GTV-Anlage statt. Die Abnahmetermine wären wie folgt:

  • Montag 31. Mai
  • Montag 07. Juni
  • Montag 19. Juli
  • Montag 23. August

Jeweils von 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr.

Weitere Termine können hier

https://www.sportstadt-bremerhaven.de/sportangebote/sportkalender/sportabzeichentermine/

nachgelesen werden.

Mit sportlichem Gruß

Anja Voß

Geschäftsstelle/Sportabzeichen

sportabzeichen@ssb-bremerhaven

Liebe Eltern,

aus gegebenem Anlass möchten wir Sie gerne über die Regeln informieren, die für Kinder-Gruppensport (Fußball) im Land Bremen gelten:
Außerhalb des Spielfeldes gilt der Mindestabstand von 1,5 Metern; wo außerhalb des Spielfeldes kein Mindestabstand möglich ist, müssen (FFP2 oder OP-) Masken getragen werden;

  • in Pausen gilt der Mindestabstand auch auf dem Spielfeld.
  • Kein Händeschütteln, Umarmen o. ä. bei Begrüßungen;
  • Vorsicht beim Husten oder Niesen (in die Armbeuge oder Einmal-Taschentuch) sowie
  • gründliches Händewaschen mit Seife (mind. 30 Sekunden) und/oder Desinfizieren der Hände wird dringend empfohlen.
  • Die Eltern werden gebeten sich nicht auf dem Gelände aufzuhalten.

Diese Verhaltensregeln wurden auf der Grundlage der DFB-Richtlinien formuliert. Sie stellen keine spezielle GTV-Regelung dar, sondern sind allgemein gültig. Wir würden es sehr begrüßen, wenn Sie diese Regeln mit Ihren Kindern besprechen und somit die Arbeit der Trainer tatkräftig unterstützen. So kann jeder dazu beitragen, dass das wichtige Sportangebot auch in diesen ungewöhnlichen Zeiten verwirklicht werden kann.


Mit sportlichen Grüßen
Geestemünder Turnverein von 1862


Der Vorstand

Ab sofort biete ich auch einen Lieferservice von Montag bis Freitag 17:00 - 22:00 Uhr und Sonntags von 11:00 - 16:00 Uhr an:

Speisekarte 2021
Flyer 2021

Faiad Miro

Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,

wir betreiben einen umfangreichen Webserver (www.gtv-bremerhaven.de), der aus meiner Sicht gut angenommen wird. Die Geräte, von denen auf unsere Seiten zugegriffen wird, haben sich über die Jahre gesehen verändert. Aktuell hatten wir im September ca. 1000 Zugriffe via Smartphone, ca. 500 via Desktop PC und ca. 100 via Tablet.
Es kommen also zwei drittel der Zugriffe von Mobilen Geräten auf unsere Webseiten. Um diesem Umstand gerecht zu werden, haben wir uns vom Vorstand dazu entschlossen, zusätzlich zu den Webseiten eine GTV App für Smartphone/Tablet zur Verfügung zustellen.
Die GTV App wurde in den letzten Wochen entwickelt und steht euch jetzt für Android und iOS zur Verfügung.

Von hier kann die App für Android heruntergeladen werden und von hier für iOS (IPhone)

GTV App qrcode

Ich möchte euch auf drei interessante Funktionen hinweisen:

  • Ihr solltet ein Profil anlegen und alle Punkte richtig beantworteten. Nur dann stehen euch alle Funktionen zur Verfügung.
  • Es gibt eine Chatfunktion mit der ihr ohne zusätzliche Apps mit euren Sportfreunden kommunizieren könnt.
  • Des weiteren gibt es den Fan-Reporter. Mit dem Fan-Reporter (nur mit Profil und Freischaltung durch den Administrator) wird es möglich sein, sehr schnell und einfach, inkl. Fotos, von Veranstaltungen zu berichten.
  • Und als letzte Funktion möchte ich euch auf die Push Neuigkeiten aufmerksam machen. Hiermit ist es möglich über verschiedene Kanäle kurze Nachrichten an die App Nutzer zu senden (nur mit Profil und Freischaltung durch den Administrator). Zum Beispiel um kurzfristige Änderungen der Trainingszeiten mitzuteilen. Diese sind  jeweils  für die einzelnen Abteilungen (Kanäle) getrennt.

Die GTV App wird immer weiter entwickelt. Hierzu ist es aber notwendig, dass die Abteilungen ihre Wünsche, gerne auch Kritik, an mich weitergeben.

Wolfgang Cohrs
webmaster@gtv-bremerhaven.de

 

GTVApp Bild 1 GTVApp Bild 2

Die Anfragen und Telefonate von euch häufen sich zu dieser sehr berechtigten und verständlichen Frage. Für alle beantworte ich diese Frage gern auch auf diesem Wege und stehe für euch weiterhin als Ansprechpartner für weitere Fragen und Anregungen per Mail oder telefonisch zur Verfügung.

Die Verpflichtung zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags ergibt sich aus § 8 Nr. 3 unserer Satzung. Hier haben wir vereinbart, wer Mitglied ist zahlt einen bestimmten Beitrag. Der Beitrag ist nicht abhängig davon, ob ein Trainingsangebot existiert.

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird durch Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung nach § 10 Nr.1 unserer Satzung bestimmt. Der Vorstand ist mithin nicht berechtigt und legitimiert, die Mitgliedsbeiträge der Höhe nach zu verändern. Hierzu bedarf es eines Beschlusses der Mitgliederversammlung, die mindestens einmal im Jahr stattfindet.

Dies ist mithin der Grund, warum der Vorstand nicht die Befugnis hat, die Mitgliedsbeiträge während der Pandemie zu reduzieren und ihr die Beiträge weiterhin zu zahlen habt.

Nur in Einzelfällen und in Ausnahmefällen hat der Vorstand die Möglichkeit durch Mehrheitsbeschluss seiner Mitglieder Beiträge zu Stunden, zu erlassen, Teil zu erlassen oder für eine zeitlich begrenzte Zeit zu reduzieren. Von letztere Alternative hat der Vorstand für das 3. Quartal 2020 gebrauch gemacht. Es wurde nur 1/3 des beschlossenen Beitrages erhoben. Viele Mitglieder haben sich trotzdem dazu entschieden, den vollen Beitrag zu zahlen, um dadurch den Verein zu unterstützen. Hierfür sind wir sehr dankbar.

Die Rechtsgrundlage zur Zahlung eines „Mitgliedsbeitrages“ in einem Fitnessstudio ist dagegen der abgeschlossene Vertrag. Darf während der Pandemie nicht trainiert werden, darf die Gegenleistung, das vereinbarte Entgelt, nicht verlangt werden.

Die Pandemie verlangt von jedem uns viel ab. Ich bin daher sehr dankbar für die vielen Telefonate, die ich zu diesem Thema führen durfte und dass ihr alle weiterhin unseren Verein unterstützt, damit wir nach der Pandemie wieder gemeinsam unseren Sport betreiben können.

Herzlichen Dank dafür und bleibt negativ.

Eure Evelyn Lenz-Jakubczyk, 1. Vorsitzende

Hygieneplan für die Turnhalle Allmersschule Kinder-,Mädchen- und Eltern-Kind-Turnen dienstags bzw. mittwochs

  • Die Halle wird über den Eingang betreten
  • Es dürfen nur die aktiven Sportler*innen die Turnhalle betreten. Begleitpersonen warten mit ausreichend Abstand draußen. Ausnahme: Eltern-Kind-Turnen, hier sind die Eltern selbstverständlich mit in der Turnhalle
  • Fahrräder sind so aufzustellen, dass die Abstandsregeln beim Abstellen und
    Abfahren eingehalten werden
  • Nach Betreten des Gebäudes desinfizieren sich die Sportler*innen sowie das Begleitpersonal als erstes die Hände. Alternativ können sich die Hände mit Flüssigseife gewaschen werden.
  • Das Tragen von Masken ist nicht Pflicht wird aber empfohlen.
  • Die Trainer*innen/ Übungsleiter*innen haben eine Teilnehmerliste zu
    führen und müssen gewährleisten, dass Sie ihre Sportler*innen
    kontaktieren können. Diese Listen müssen 3 Wochen aufbewahrt werden.
    Dafür ist jeder Trainer*in/ Übungsleiter*in selbst verantwortlich
  • Die Straßenschuhe werden in der Umkleide ausgezogen und gegen
    Hallenschuhe oder Hallen-Socken getauscht (die Schuhe/Socken dürfen
    danach nicht zu Hause getragen werden) Barfuß turnen ist nicht erlaubt!
  • Die Sportgeräte werden regelmäßig nach Nutzung der Sportlers/ einer
    Sportlerin abgewischt
  • Vor und nach dem Turnen werden die Übungsleiter die Hände und Turngeräte (Groß-wie Kleingeräte) desinfiziert
  • Die Übungsleiter sowie die Turnkinder werden angehalten, die vorgegebenen Abstandsregelungen zu wahren.
  • Die Sportler*innen dürfen nur Elemente trainieren, die sie sicher Beherrschen, Hilfestellung wird nur im Notfall geleistet.
  • Die Trainingsgruppe sollte nicht größer als 25 Personen sein
  • Das Training endet 15 Minuten vor der regulären Zeit
  • Eine Teilnahme am Training ist bei einschlägigen Krankheitssymptome, wie
    Fieber und Husten, ausgeschlossen.
  • Bei Verdachtsfällen oder positivem Test auf Covid 19 im eigenen Haushalt
    muss der/die betreffende Sportler*in mindestens 14 Tage vom Training ausgeschlossen werden und der Sporthalle fernbleiben
  • Der Verzehr von Lebensmitteln ist in der Sporthalle untersagt
  • Auf Händeschütteln, Abklatschen oder in den Arm nehmen ist zu verzichten
  • Die Nutzungsregeln des Magistrats, welche im Turnhallenbereich ausgehängt sind, sind bitte auch zu beachten

Mittwoch, 24. März 2021

Der Magistrat hat in seiner heutigen (24. März 2021) Sitzung beschlossen, Lockerungen zurückzunehmen, die angesichts der Entwicklung der Infektionszahlen mit SARS CoV-2 nicht mehr zu vertreten sind.

„Dazu erlässt das Bürger- und Ordnungsamt heute eine Allgemeinverfügung, in der der Besuch von Geschäften des Einzelhandels zum Zwecke einer Einkaufsberatung verboten wird, die Museen für den Publikumsverkehr geschlossen werden und der bisher zugelassene Gruppensport für Kinder im Freien untersagt wird“, erklärte Oberbürgermeister Melf Grantz im Anschluss an die Sitzung. Diese Einschränkungen gelten von morgen, 25.März 2021 bis 18. April 2021. Es wurde auch beschlossen, die Kontrollmaßnahmen seitens der Ortspolizeibehörde sowie des Bürger- und Ordnungsamts so intensiv wie möglich fortzusetzen und Ordnungswidrigkeiten restriktiv zu ahnden.

https://www.bremerhaven.de/de/aktuelles/magistrat-nimmt-lockerungen-zurueck.112961.html

 

Leichtathletik Stützpunkt GTV-Anlage, Bürgerpark:

Termine: 13.Juli und der 27. Juli jeweils von 18 - 19 Uhr

Leichtathletik Stützpunkt LTS-Anlage, Speckenbüttel:

Termine: 22. Juni, 06. Juli, 10. August, 24. August, 31. August und der 07. September jeweils von 18 - 19 Uhr

Radfahren

Termin am 05. Juli 2020

Eine rechtzeitige Anmeldung ist zwingend notwendig entweder per mail unter sportabzeichen@ssb-bremerhaven oder telefonisch bei Annette Reinke 0471 – 30 17 99.

Wegen der nicht geklärten Corona-Lage zum Schwimmen, finden im Moment keine Termine statt.

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