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Sportanlagen behutsam öffnen

Dienstag, 21. April 2020

Oberbürgermeister Melf Grantz hat in Abstimmung mit dem für das Amt für Sport und Freizeit zuständigen Dezernenten, Stadtrat Paul Bödeker, das Bürger- und Ordnungsamt gebeten, eine Allgemeinverfügung zum schrittweisen Wiedereinstieg in den Sportbetrieb zu erlassen.

„Damit soll im Gleichklang mit der Stadt Bremen Sport auch auf den Freiluftanlagen im Bereich Individualsport ermöglicht werden“, erklärt Grantz. Mannschaftssport ist damit noch nicht möglich.

Voraussetzung für die Nutzung der Sportanlagen ist ein Hygiene- und Pandemieplan, der die nötigen Hygienemaßnahmen beschreibt. Stadtrat Bödeker begrüßt die jetzt getroffenen Regeln, die auch für die Vereine und den Vereinssport gelten. „Mit aller Vorsicht kann jetzt wieder auf den Vereinsanlagen Sport getrieben werden“, ist Bödeker froh, dass mit dieser Verfügung erste Schritte für den Wiederbeginn des Vereinssports gegangen werden können. Allerdings dürfen auf den Anlagen weder die Umkleideräume noch die Duschen geöffnet werden ebenso wenig wie die Vereinsheime und Vereinsgaststätten. Gebäude für die Unterbringung von Booten im Bereich des Wassersports dürfen ausschließlich zur Nutzung der Boote geöffnet werden, um notwendige Reparaturarbeiten durchführen zu können. Toiletten können geöffnet werden, wenn Händewasch- und Desinfektionsmittel sowie Papierhandtücher in ausreichender Menge bereitgehalten werden. Oberbürgermeister Grantz ergänzt, dass die Allgemeinverfügungen für die Städte Bremen und Bremerhaven am Freitag erlassen werden und am Sonnabend in Kraft treten.

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