Liebe Tischtennisfreunde,

im Juni 2012 wurde der Sportskamerad Franz Schwennen (SV Grohn) von der Mitgliederversammlung des FTTB zum Kassenprüfer gewählt. Auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung im Februar 2013, wurde Franz zusätzlich um eine Prüfung der Abrechungen Gerd Richters, aus den Jahren 2011 und 2012 gebeten.

 

Den Versuch, die Ergebnisse seiner Arbeit auf der Hauptausschusssitzung im Juni 2013 zu präsentieren, beschreibt Franz Schwennen wie folgt :

Liebe Sportfreunde/innen,

an der turnusmäßigen Hauptausschusssitzung am 11. Juni 2013 haben außer dem Präsidium bedauerlicherweise nur sieben (wahrscheinlich) stimmberechtigte Mitglieder teilgenommen.  Überraschend waren auf der Tagesordnung eine Beschlussfassung über etwaige Regressanspüche gegen Gerhard Richter ebenso wie ein Bericht der Kassenprüfer gar nicht aufgeführt (möglicher-weise auch ein Grund für die geringe Teilnehmerzahl). Dennoch wurde sicherlich erwartet, dass man sich gemäß dem Auftrag des letzten Verbandstags vom 23.06.2012 anhand detaillierter Prüfungs-berichte Klarheit über das Ausmaß der Unregelmäßigkeiten verschafft und ggf. auch über die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Gerhard Richter entschieden hat. Aus mir unerklärlichen Gründen hat das Präsidium jedoch die Berichterstattung über die Prüfung der Abrechnungsunterlagen von Gerhard Richter und somit auch eine Diskussion darüber unterbunden. Näheres dazu ist meiner angefügten Stellungnahme zu entnehmen. Das Präsidium wird nun den Verbandsmitgliedern die Maßnahme, eine lückenlose Aufklärung aller Unregelmäßigkeiten der KJ 2011 und 2012 anhand der mühsam und mit viel Zeitaufwand erstellten Revisionsberichte zu unterbinden, wohl noch erklären müssen. Da einige Vorgänge möglicherweise die Regeln der Gemeinnützigkeit und das Steuerrecht tangieren und damit eine (Mit-)Haftung in diesen Bereichen ggf. auch für die Kassenprüfer in Betracht kommt, habe ich mich zu meiner eigenen Entlastung veranlasst gefühlt, dem Präsidium zu empfehlen, einen Antrag auf Außenprüfung zu stellen. Sollte das Präsidium dieser Empfehlung wider Erwarten nicht nachkommen, werden wir Kassenprüfer uns weitere Schritte vorbehalten.

Mit freundlichen Grüßen 

Franz Schwennen

 

FRANZ SCHWENNEN WILHELM-AHRENS-STR. 37 28759 BREMEN

TEL.: 0421-6580158 E-MAIL: franz.schwennen@t-online.de

Betr.: FTTB-Hauptausschusssitzung am 11.06.2013

Am 27. Mai 2013 hatte Alexander Becher, Präsident des FTTB, zu einer Hauptausschusssitzung am 11. Juni 2013 in die Pianobar Concordia, Schwachhauser Heerstr.17 eingeladen.

Hierzu ist zunächst festzustellen:

1. Es wurden nicht alle Hauptausschuss-Mitglieder eingeladen.

2. Es wurde nicht formgerecht eingeladen, einige Tagesordnungspunkte waren ungenau formuliert.

3. Ein Bericht der Kassenprüfer war der Tagesordnung zufolge gar nicht vorgesehen.

Die Abwicklung der Hauptausschusssitzung offenbarte in erschreckender Weise eine dilettantische Geschäftsführung des Verbandes und den Mangel an Unrechtsbewusstsein.Welche zuletzt gewählten Präsidiumsmitglieder und welche im Juni 2012 beschlossenen Satzungsänderungen hinsichtlich der Zusammensetzung des Hauptausschusses bereits ins Vereinsregister eingetragen wurden und wer somit überhaupt beschlussfähig war, konnte nicht eindeutig festgestellt werden.

TOP 2.1. der Tagesordnung “Kassenbericht 2012” wurde auf Nachfrage in “Kassenprüfungsbericht 2012” geändert. Nach Hinweis der Kassenprüfer, dass zunächst auch noch über die Kassenprüfung für 2011 zu berichten sei, wurde TOP 2.1. entsprechend ergänzt. Die Berichte über die Prüfung der Abrechnungen von Gerhard Richter aus den Jahren 2011 und 2012 sollten dann anschließend gesondert erfolgen.Von Gerhard Richter durften wir dann allerdings erfahren, dass er gar nicht mehr bereit sei, zu den bemängelten Abrechnungen Stellung zu nehmen. Mit dem Präsidium sei im Vorfeld bereits Übereinstimmung erzielt worden, dass alle Abrechnungen, außer den „irrtümlich“ zu viel und doppelt abgerechneten Kilometergeldern , in Ordnung und unanfechtbar seien. Die zuvor zurückgestellten Berichte über die Abrechnungen von G. Richter und eine Debatte darüber wurde danach vom Präsidium gar nicht mehr zugelassen. Gerhard Richter sollten lediglich die doppelt abgerechneten Kosten i.H. von 65.80 € und einige zu viel abgerechneten Kilometergelder (i.H. von 252.20 €) zur Rückerstattung in Rechnung gestellt werden. Zudem wurde ihm vom Präsidium die Möglichkeit eingeräumt, quasi als Gegenrechnung nachträglich noch Sitzungsgelder (obwohl gesetzwidrig) abzurechnen. Der Auftrag des außerordentlichen Verbandstags vom 06.02.2013, ggf. über Regressansprüche zu entscheiden, wurde bewusst ignoriert.
Danach beantragte der Versammlungsleiter die Entlastung des gesamten Präsidiums (also einschließlich Gerhard Richter) . Obwohl dies weder das Vereinsrecht noch die Satzung zulässt, (für die Entlastung des Präsidiums ist ausschließlich die Mitgliederversammlung zuständig), bestand das Präsidium auf Abstimmung und versuchte die Entlastung des gesamten Präsidiums durchzusetzen und damit auch kurzerhand den Verzicht jeglicher Ansprüche gegenüber Gerhard Richter zu bewirken. Dieses Ansinnen wurde allerdings mit 2: 5 Stimmen (bei Enthaltung der übrigen Anwesenden) abgewiesen.
Danach verweigerte das Präsidium die Fortsetzung der Hauptausschusssitzung mit dem Argument, wenn dem Präsidium nicht das Vertrauen ausgesprochen werde, könne es die Versammlung nicht weiterführen.

Ich kann dem Präsidium nur empfehlen, die Hauptausschusssitzung vom 11. Juni 2013 für nichtig zu erklären und baldmöglichst eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, damit die Gesamtheit der Mitglieder die Möglichkeit hat, über das weitere Vorgehen in der Angelegenheit Gerhard Richter zu entscheiden. Ggf. müssten die Mitglieder selber aktiv werden und gemäß Zi. 10.4. der FTTB-Satzung die Einberufung eines außerordentlichen Verbandstages beantragen.
Außerdem empfehle ich dem Präsidium dringend, beim zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Außenprüfung zu stellen, um von kompetenter Stelle Klarheit über die dubiosen Vorgänge (auch steuerrechtliche) zu erhalten und größeren (finanziellen) Schaden vom Verband bis hin zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit abzuwenden.

Revisoren haben bei der Ausübung des ihnen von der Mitgliederversammlung angetragenen Amtes gewisse Sorgfaltspflichten und haften ggf. auch persönlich für etwaige Prüfungsunterlassungen oder fehlender Dokumentation bzw. Duldung festgestellter Unregelmäßigkeiten. Die Empfehlung, eine Außenprüfung zu beantragen, dient daher auch meiner Entlastung.

Franz Schwennen

 

Fazit:

Wer gehofft hat, dass mit dem „freiwilligen" Rücktritt Gerd Richters aus dem Vorstand, wieder Rechtsbewusstsein und Ordnungssinn in unseren Dachverband einziehen, sieht sich leider getäuscht. Was soll man von dem fragwürdigen Verhalten von Präsident Becher und Finanzvorstand Evers denken? Sieht so der Wille zur Aufklärung aus?
Ist ein Neubeginn, wie ihn sich alle wünschen, mit diesem Personal realisierbar ?

Euer Abteilungsvorstand

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